Glossar · Stand: 28. September 2026

Begriffe der KI-Verordnung einfach erklärt

Anbieter, Betreiber, Hochrisiko-KI-System: Die KI-Verordnung arbeitet mit eigenen Begriffen, die im Alltag nicht immer selbsterklärend sind. Hier finden Sie die wichtigsten kurz und verständlich erklärt, mit Bezug zu unserem Ratgeber zur KI-Schulungspflicht.

KI-Verordnung (EU AI Act)
Die Verordnung (EU) 2024/1689, umgangssprachlich EU AI Act genannt, ist das EU-weite Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird seitdem stufenweise anwendbar, unter anderem mit der KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 seit dem 2. Februar 2025 und den Transparenzpflichten nach Art. 50 seit dem 2. August 2026. Geändert wurde sie am 27. Juli 2026 durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744. Primärquellen: Verordnung (EU) 2024/1689 und die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 im EU-Amtsblatt.
Digital Omnibus
Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, ist die erste Änderung der KI-Verordnung. Sie fasst die KI-Kompetenz-Pflicht in Art. 4 neu, verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI auf den 2. Dezember 2027 beziehungsweise den 2. August 2028 und lässt die Transparenzpflichten nach Art. 50 unberührt. Der weitere Teil des Omnibus-Pakets zu Datenschutz und ePrivacy steckt noch im Gesetzgebungsverfahren.
Anbieter
Ein Unternehmen oder eine Person, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht diese Rolle, sondern die des Betreibers relevant.
Betreiber
Ein Unternehmen oder eine Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, ohne es selbst entwickelt zu haben. Betreiber ist ein Unternehmen bereits dann, wenn Beschäftigte KI-Werkzeuge wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder KI-Funktionen in Standardsoftware beruflich einsetzen. Die meisten KMU sind in dieser Rolle von der KI-Verordnung betroffen.
KI-System
Ein maschinengestütztes System, das mit unterschiedlichem Grad an Autonomie arbeitet und aus Eingaben Ausgaben wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet, die reale oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Darunter fallen sowohl klassische KI-Software als auch generative Werkzeuge wie ChatGPT.
KI-Kompetenz (Art. 4)
Die Verpflichtung aus Art. 4 der KI-Verordnung, wonach Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen müssen, welche die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Seit der Neufassung durch den Digital Omnibus am 27. Juli 2026 muss dabei kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr garantiert werden; handeln muss aber jeder Betrieb, der KI einsetzt. Ein bestimmtes Zertifikat oder eine feste Stundenzahl schreibt das Gesetz nicht vor; entscheidend ist, dass die Schulung zum tatsächlichen KI-Einsatz im Betrieb passt und dokumentiert wird. Mehr dazu im Ratgeber zur KI-Schulungspflicht.
Hochrisiko-KI-System
KI-Systeme, die aufgrund ihres Einsatzbereichs, etwa in der Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischen Infrastruktur, besonders strengen Anforderungen unterliegen, zum Beispiel an Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht. Diese Anforderungen gelten nach der Verschiebung durch den Digital Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028. Die meisten KMU-Anwendungen wie ChatGPT für Texte oder E-Mails fallen ohnehin nicht in diese Kategorie.
Transparenzpflicht (Art. 50)
Die seit dem 2. August 2026 geltende Pflicht aus Art. 50 der KI-Verordnung, wonach unter anderem KI-generierte Inhalte und Chatbots als solche gekennzeichnet werden müssen. Für generative KI-Systeme, die vor diesem Tag auf dem Markt waren, greift die technische Markierungspflicht erst ab dem 2. Dezember 2026. Verstöße können nach Art. 99 mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Hinweis: Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Primärquellen: Verordnung (EU) 2024/1689 und die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 im EU-Amtsblatt.

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